Die Bezirkssynode ist das "Parlament" des Kirchenbezirkes Sie besteht aus gewählten und berufenen Mitgliedern des Kirchenbezirks, die aus ihren Erfahrungen im kirchlichen Leben und aus ihrer besonderen Sachkenntnis heraus beschließend und beratend im Dienste an der Leitung des Kirchenbezirks zusammenwirken. Vorsitzender Axel Wermke |
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Bezirkssynodale werden vom jeweiligen Ältestenkreis gewählt. Jede Kirchengemeinde entsendet in die Bezirkssynode 1- 2 Vertreter/innen und deren Stellvertreter/innen (je nach Größe der Gemeinde), die die Befähigung zum Ältestenamt haben. Außerdem gehören der Bezirkssynode die Pfarrer/innen der zum Kirchenbezirk gehörenden Gemeinden, der bzw. die Dekan/in und der bzw. die Schuldekan/in, der bzw. die Bezirksdiakoniepfarrer/in und die nichttheologischen Mitglieder des Gruppenamtes an. Die Bezirkssynode trifft sich i.d.R. 1 -2 mal im Jahr zu ihren Sitzungen. Sobald sie festgelegt sind, werden wir die Vertreter der Luthergemeinde in der Bezirkssynode hier bekannt geben. Aufgaben der Bezirkssynode: sie berät und beschließt den Haushaltsplan für den Kirchenbezirk, (Beispielhafte Aufzählung der zu erfüllenden Aufgaben). Bezirkssynode 2016 Am Freitag, den 29.04.2016 tagten die Synodalen des Kirchenbezirkes in Heidelsheim. Themen waren unter anderem die grundsätzliche Finanzlage des Bezirks und deren Konsequenzen für die Zukunft und ein Bericht über die Landessynode. Zum Abschluss wurde das 20-jährige Dekanamtsjubiläum von Gabriele Mannich gefeiert. Die nächste Synode ist für November 2016 geplant. |
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Bezirkskirchenrat Aus ihrer Mitte wählt die Bezirkssynode eine vorher festgelegte Anzahl theologischer und nichttheologischer Mitglieder in den Bezirkskirchenkrat. Von Amts wegen gehören zudem der bzw. die Dekanin und der bzw. die Stellvertreter/in, der bzw. die Schuldekan/in und der bzw. die Vorsitzende der Bezirkssynode dem Bezirkskirchenrat an. Die Zahl der gewählten Mitglieder soll die Anzahl der kraft Amtes angehörenden übersteigen. Ebenso soll die Zahl der nichttheologischen Mitglieder die Zahl der theologischen Mitglieder übersteigen. Der Bezirkskirchenrat tritt mindestens viermal im Jahr zusammen. Seine Amtszeit beträgt sechs Jahre. Aufgaben des Bezirkskirchenrats: er verwaltet das Vermögen der Kirchenbezirks, |
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