Die Kirchengemeinde Bruchsal (Gesamtkirchengemeinde) setzt sich aus 3 Pfarrgemeinden zusammen. Dieses sind neben der Luthergemeinde Bruchsal mit ehemals Pfarrerin Dittmar (mitte) - zur Zeit vakant, die Bruchsaler Paul-Gerhardt-Gemeinde mit Pfarrer Schowalter (rechts) und die Christusgemeinde Unter- und Obergrombach mit Pfarrerin Knauber (links), die gleichzeitig die Geschäftsführerin der Gesamtkirchengemeinde ist. |
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Bruchsal |
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Unter- und Obergrombach |
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Luthergemeinde Bruchsal |
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Die PfarrgemeindeDie Pfarrgemeinde ist die örtliche kirchenrechtliche Einheit, in deren Gebiet der Auftrag der Kirche wahrgenommen wird. Dies geschieht vor allem durch die regelmäßige Feier von Gottesdiensten und die Spendung der Sakramente, durch Unterricht, Seelsorge und Diakonie. Die Pfarrgemeinde pflegt die ökumenischen Beziehungen zu den Gemeinden anderer Konfessionen am Ort. Zu einer Pfarrgemeinde gehören alle getauften evangelischen Christen, die in ihrem Bereich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und nicht aus der evangelischen Kirche ausgetreten oder nicht ausschließlich Mitglieder einer anderen christlichen Gemeinschaft sind. Die Luthergemeinde ist also in diesem Sinn eine Pfarrgemeinde. Die Pfarrgemeinde ist eine Körperschaft des kirchlichen Rechts. Über ihre Errichtung, Aufhebung, Zusammenlegung, die örtliche Abgrenzung sowie die Zuordnung der Gemeindeglieder entscheidet der Bezirkskirchenrat im Benehmen mit den Ältestenkreisen der beteiligten Pfarrgemeinden. Gehören die Pfarrgemeinden zu einer Kirchengemeinde mit mehreren Pfarrgemeinden, ist das Einvernehmen mit dem Kirchengemeinderat herzustellen. Die KirchengemeindeBesitzt eine Gemeinde die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts nach staatlichem Recht oder werden ihr künftig diese Rechte verliehen, so ist sie eine Kirchengemeinde. Eine Kirchengemeinde kann aus einer Pfarrgemeinde oder aber auch aus mehreren Pfarrgemeinden bestehen. A) Kirchengemeinden mit einer Pfarrgemeinde B) Kirchengemeinde mit mehreren Pfarrgemeinden Die Kirchengemeinde erhält Zuweisungen der Landeskirche nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen über den Finanzausgleich. Die Kirchengemeinde stellt den Pfarrgemeinden im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten die für die örtlich anfallenden Bedürfnisse erforderlichen Mittel zur eigenverantwortlichen Verwaltung zur Verfügung. |
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