Der GEMEINDEBEIRAT setzt sich zusammen aus den ehrenamtlichen und angestellten MitarbeiterInnen der Luthergemeinde, dem Ältestenkreis, den beiden Vorsitzenden der Gemeindeversammlung sowie den LeiterInnen der Gruppen, Kreise und anderen Einrichtungen der Gemeinde. Mitglieder des Evangelischen Oberkirchenrates oder Beauftragte des Evangelischen Oberkirchenrates sowie Mitglieder des Landeskirchenrates und die Dekanin bzw. der Dekan oder andere Beauftragte des Bezirkskirchenrates können beratend an der Sitzung des Gemeindebeirates teilnehmen. Der Gemeindebeirat hat die Aufgabe, den Ältestenkreis mit den anderen dem Gemeindebeirat angehörenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Gemeinde zu einer rechtlich geordneten Dienstgemeinschaft zu verbinden, in der Informations- und Erfahrungsaustausch in gemeinsamer Beratung für das Gemeindeleben fruchtbar gemacht werden. |
Er hat insbesondere die folgenden Aufgaben:
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Der GEMEINDEBEIRAT tritt auf Einladung des Mitglieds im Vorsitzendenamt in der Regel zweimal im Jahr zusammen. Eine Sitzung ist von dem Mitglied im Vorsitzendenamt einzuberufen, wenn dies von einem Viertel der Mitglieder des Gemeindebeirates mit Angabe einer Tagesordnung schriftlich verlangt wird. Die Sitzungen des Gemeindebeirates sind in der Regel nicht öffentlich. |
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